Mitwirken
Haben Sie Interesse als Prüfungsexperte/-in während dem Qualifikationsverfahren (ehem. Lehrabschlussprüfung) mitzumachen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Benachrichtigung.
Lehrbetriebe
Anforderungen an die Anbieter von Lehrstellen
Der Lernende soll während der normalen Arbeit als vollwertiger Mitarbeitender eingesetzt werden, damit er sein Know-How bei realen Tätigkeiten erlernen kann. Die zu erlernenden Tätigkeiten werden im Bildungsplan festgehalten. Sofern es nicht möglich ist, einzelne Aufgaben intern dem Lernenden zu vermitteln, ist ein Austausch mit anderen Unternehmungen anzustreben. Allenfalls muss auf ein Ausbildungsverbund oder weitere Module in Überbetrieblichen Kursen zurückgegriffen werden.
Damit ein Betrieb ausbilden darf, braucht es mindestens eine Person als Lehrmeister mit entsprechenden Erfahrungen (5 Jahre Berufspraxis in der Kanalunterhaltsbranche) sowie für die Ausbildung nötige Infrastruktur. Weiter muss eine verantwortliche Ausbildungsperson den obligatorischen Lehrmeisterkurs absolvieren.
Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt.
Vom advk werden unterstützende Unterlagen auf der Website zur Verfügung gestellt wie Checklisten, Eignungstests, Ausbildungskontrollen, Wegleitungen sowie der halbjährliche Qualifikationsbericht.
Siehe auch: Checkliste für Mindestanforderungen bei «weitere Unterlagen» (auf dieser Seite).
Grundsätzliches
Unter dem Begriff «berufliche Grundbildung» versteht man eine Berufsbildung, die in der Regel an die obligatorische Schulzeit (Alter: mindestens fünfzehn Jahre) anschliesst. Wer eine berufliche Grundbildung durchläuft, lernt alles Wichtige für eine Tätigkeit in einem Beruf. Je nach Dauer und Inhalt wird die berufliche Grundbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen. Der Abschluss weist aus, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung der Berufstätigkeit mitbringt. Die zwei-, drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren (in der Regel mit einer Abschlussprüfung) ab. Dabei werden die in der Praxis erworbenen beruflichen Qualifikationen, die berufskundliche schulische Bildung und die Allgemeinbildung geprüft.
Welche Rolle spielt die Berufsfachschule?
An der Berufsfachschule werden der berufskundliche und der allgemein bildende Unterricht vermittelt. Lernende, die in einzelnen Fächern Schwierigkeiten haben, können zusätzlich zum obligatorischen, schulischen Unterricht Stützkurse besuchen. Im Einvernehmen mit dem Lehrbetrieb kann die Berufsfachschule den Besuch von Stützkursen auch anordnen. Für interessierte Lernende, die die Voraussetzungen im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule erfüllen, bietet die Berufsfachschule auch Freikurse an. Die lernende Person muss den Besuch von Freikursen mit dem Lehrbetrieb absprechen.
Wissensvermittlung
Die berufliche Grundbildung (BBG, Art. 16, Abs. 2) findet an den drei Lernorten (Lehrbetrieb, überbetrieblicher Kurs und Berufsfachschule) statt. Die Leistungsziele, die Bildungsinhalte und deren Aufteilung auf die Lernorte sind in den Verordnungen über die berufliche Grundbildung für die einzelnen Berufe, respektive im jeweiligen Bildungsplan, festgelegt. Die Verantwortlichen der drei Lernorte stimmen die Bildungsplanung gegenseitig ab.
Welche Rolle spielt der Lehrbetrieb?
Der Lehrbetrieb bildet die lernende Person in der beruflichen Praxis aus. Zu diesem Zweck schliessen beide Parteien vor Beginn der Bildung einen schriftlichen Lehrvertrag ab, der vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigt werden muss. Es können sich auch mehrere Lehrbetriebe zu einem Lehrbetriebsverbund zusammenschliessen und gemeinsam einen Bildungsplatz für die berufliche Praxis anbieten.
Welche Rolle spielen die überbetrieblichen Kurse?
Die lernende Person besucht neben der Berufsfachschule auch überbetriebliche Kurse, die in der Regel von den Berufsverbänden organisiert werden. In diesen Kursen werden Ergänzungen zur beruflichen Praxis und zur schulischen Bildung vermittelt. Diese sind für Lernende obligatorisch zu besuchen.
ÜK-Instruktor/in
Anforderungsprofil
EFZ-Abschluss
Berufstätigkeit von min. 5 Jahren im Bereich Entwässerungstechnologie weisen Erfahrung in einem oder mehreren Bereichen aus:
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz und Gewässerschutz
- Hydrodynamische Reinigung der Entwässerungsleitungen
- Kontroll- und Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten
- Entleeren der Inhaltsstoffe aus Entwässerungsbauwerke und
- Warten der Entwässerungsbauwerke
- In Besitz eines Sicherheitszertifikats
- Mindestens 25 Jahre alt
- Freude und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen
- Vorteil: Nachweis von besuchten Weiterbildungskursen advk
Dauer und Zeitpunkt
- Überbetrieblicher Kurs – ERZ Zürich
2 Tage (EFZ & EBA) im 1. Lehrjahr - Überbetrieblicher Kurs – VersuchsStollen Hagerbach Flums
3 Tage (EFZ & EBA) im 2 Lehrjahr - Überbetrieblicher Kurs – VersuchsStollen Hagerbach Flums
3 Tage (EBA) im 2. Lehrjahr erstes Semester / 4 Tage (EFZ) im 2. Lehrjahr - Überbetrieblicher Kurs – VersuchsStollen Hagerbach Flums
3 Tage (EFZ) im 3. Lehrjahr erstes Semester
Aufgaben
ÜK-Instruktor/in organisieren und leiten den jeweiligen ÜK.
Persönliche Vorbereitung
- Teilnahme an Sitzungen und Informationsveranstaltungen
- Vorbereitung des ÜK’s
Zeitliche Belastung
Die zeitliche Belastung richtet sich nach der Dauer der verschiedenen ÜK’s.
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Dann senden Sie uns doch das Formular zu!
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Prüfungsexperte/-in
Anforderungsprofil
- verfügen über einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis EFZ
- Berufstätigkeit von min. 5 Jahren im Bereich Entwässerungstechnologie
- weisen mehrjährige Berufserfahrung im zu prüfenden Fachgebiet aus
- verfügen über eine qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten
- Mindestalter 25 Jahre
- Sind bereit den obligaten PEX-Kurs, welcher vom eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt angeboten werden, zu absolvieren
- Verfügen über ein Sicherheitszertifikat
- Vorteil: Nachweis von besuchten Weiterbildungskursen advk
Mandat
Die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten werden durch den von der kantonalen Behörde eingesetzten Chefexperten und Chefexpertinnen ernannt.
Aufgaben
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten arbeiten nach den Anweisungen des Chefexperten. Dabei erfüllen sie folgende Aufgaben:
Persönliche Vorbereitung
- Teilnahme an Sitzungen und Informationsveranstaltungen
- Vorbereitung der Qualifikationsverfahren
Durchführung von:
- praktischen Prüfungen
- Fachgespräch
- Prüfungsaufsicht
- Bewertung von Prüfungsarbeiten
- Protokollführung
- Aufbewahrung der Prüfungsdokumente
Zeitliche Belastung
Die zeitliche Belastung richtet sich nach der Prüfungsorganisation und der Anzahl Kandidatinnen und Kandidaten (ca. 4 – 5 Arbeitstage)
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Referent/-in
Anforderungsprofil
EFZ-Abschluss
Berufstätigkeit von min. 5 Jahren im Bereich Entwässerungstechnologie weisen Erfahrung in einem oder mehreren Bereichen aus:
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz und Gewässerschutz
- Hydrodynamische Reinigung der Entwässerungsleitungen
- Kontroll- und Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten
- Entleeren der Inhaltsstoffe aus Entwässerungsbauwerke und
- Warten der Entwässerungsbauwerke
- In Besitz eines Sicherheitszertifikats
- Mindestens 25 Jahre alt
- Freude und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen
- Vorteil: Nachweis von besuchten Weiterbildungskursen advk
Aufgaben
Referent/in organisieren und leiten den jeweiligen Kurs.
Persönliche Vorbereitung
- Teilnahme an Sitzungen und Informationsveranstaltungen
- Vorbereitung des Kurses
Zeitliche Belastung
Die zeitliche Belastung richtet sich nach der Dauer der verschiedenen Kurse.
Interessiert?
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