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Anforderungen an die Anbieter von Lehrstellen
Der Lernende soll während der normalen Arbeit als vollwertiger Mitarbeitender eingesetzt werden, damit er sein Know-How bei realen Tätigkeiten erlernen kann. Die zu erlernenden Tätigkeiten werden im Bildungsplan festgehalten. Sofern es nicht möglich ist, einzelne Aufgaben intern dem Lernenden zu vermitteln, ist ein Austausch mit anderen Unternehmungen anzustreben. Allenfalls muss auf ein Ausbildungsverbund oder weitere Module in Überbetrieblichen Kursen zurückgegriffen werden.
Damit ein Betrieb ausbilden darf, braucht es mindestens eine Person als Lehrmeister mit entsprechenden Erfahrungen (5 Jahre Berufspraxis in der Kanalunterhaltsbranche) sowie für die Ausbildung nötige Infrastruktur. Weiter muss eine verantwortliche Ausbildungsperson den obligatorischen Lehrmeisterkurs absolvieren.
Die Eignung eines Lehrbetriebs wird durch die zuständige kantonale Behörde festgestellt.
Vom advk werden unterstützende Unterlagen auf der Homepage zur Verfügung gestellt wie Checklisten, Eignungstests, Ausbildungskontrollen, Wegleitungen sowie der halbjährliche Qualifikationsbericht.
Siehe auch: Checkliste für Mindestanforderungen bei «weitere Unterlagen» (auf dieser Seite).