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Bildungsplan EFZ
Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung für Entwässerungstechnologin / Entwässerungstechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Angepasste Grundbildung ab 12. Februar 2024
Anlässlich der 5-Jahresüberprüfung wurde der Zeitplan der ÜK-Durchführung für Entwässerungstechnologen/innen (EFZ) wie folgt angepasst:
- Die Überarbeitung der Grundbildung fand im Rahmen einer Überprüfung statt und tritt ab 12. Februar 2024 in Kraft treten.
- In der Grundausbildung werden die 12 ÜK-Tage (EFZ) beibehalten, jedoch in neu verteilt (Details: Schule/ÜK)
- Im Rahmen der VPA (vorgegebene praktische Arbeit) findet neu ein schwerpunktspezifisches Fachgespräch von 30 Minuten statt. Die Gesamtdauer der VPA bleibt bei 12 Stunden unverändert. In der Berufskenntnisprüfung findet keine mündliche Prüfung mehr statt. Die Gesamtdauer mit drei Stunden bleibt unverändert und wird für die schriftliche Prüfung verwendet.
- Die Änderungen betreffen sämtliche Entwässerungstechnologen/innen (EFZ) per 1.01.2024.
Seit dem 12. Februar 2024 sind die aktualisierten Bildungspläne genehmigt und gelten rückwirkend ab 1.08.23.